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In der Schweiz verfügen die Gemeinden als kleinste politische Einheit des Staates in der Regel über sehr weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten (grosse Gemeindeautonomie). Allerdings sind in den letzten Jahrzehnten die Aufgaben, welche von den Gemeinden zu lösen sind (insbesondere auch in den Bereichen Raumordnung und Umweltschutz) in einem Mass gewachsen, dass vor allem kleinere Gemeinden überfordert würden, wären sie auf sich alleine gestellt. Oftmals wurden den Gemeinden von den übergeordneten Ebenen Bund und Kanton neue Aufgaben übertragen, ohne dass ihnen gleichzeitig zusätzliche finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt worden wären. Die wenigsten Gemeinden mit weniger als 5000 Einwohnern können sich eine auf alle politischen Gebiete spezialisierte Verwaltung leisten. Daher sind in den letzten Jahrzehnten verschiedenste Formen der Zusammenarbeit zwischen Gemeinden erprobt worden. Gemeindefusionen sind bisher vor allem in den Kantonen Thurgau, Freiburg, Graubünden und Luzern aktuell geworden, weil diese Kantone oft extrem kleine Gemeinden (mit weniger als 100 Einwohnern) haben. Im Kanton St. Gallen sind Gemeindefusionen primär dort ein Thema, wo eine Gemeindegrenzen mitten durch das heutige Siedlungsgebiet verläuft (Beispiel Rapperswil/Jona). Ebenfalls im Kanton Zürich sind Fusionen eher in Einzelfällen ein Thema, wenn beispielsweise die Ortskerne fast zusammengewachsen sind (Beispiele Rorbas / Freienstein oder Andelfingen / Kleinandelfingen). Eine Fusion der Gemeinden Rüti und Dürnten ist zwar vor Ort momentan kein aktuelles Traktandum, aber die enge Verzahnung des Siedlungsgebietes legt dennoch entsprechende Überlegungen nahe.
Die Bauvorschriften stellen einen zentralen Teil der Regeln dar, welche Planende und Architekten zu beachten haben. Die Zeiten, in welchen in jeder Gemeinde lediglich ein paar Planungsbüros tätig und eng mit den örtlichen Verhältnisse vertraut waren, sind längst vorbei. Einerseits treten gerade in Ballungsräumen immer mehr überregional tätige Büros auf; ihrer Arbeit kommen natürlich möglichst stark vereinheitlichte Vorschriften enorm entgegen. Andererseits überlässt gerade der Kanton Zürich seinen Gemeinden einen sehr grossen Gestaltungsspielraum, insbesondere was die Ausformulierung der Bauvorschriften angeht. Die Bauvorschriften der Nachbargemeinden Rüti und Dürnten sind ein lebendiges Zeugnis dieser Situation. Der Verlauf der Gemeindegrenze könnte sogar zur Folge haben, gewisse Überbauungen gemeindeübergreifend zu planen und zu realisieren. Eine Delegation von Kompetenzen lässt aber eben gerade die Gemeindeautonomie nicht zu, weshalb in dieser Situation entweder umfassende Grenzkorrekturen - oder eben eine Fusion - gute Lösungsansätze wären. Eine bessere gegenseitige Abstimmung der Bauvorschriften wäre ebenfalls ein minimaler Lösungsansatz, wobei auch hier beide Gemeinden auf einen Teil ihrer Autonomie zu verzichten hätten.
Eine Gemeindefusion löst zwar nicht zwangsläufig eine Revision der Ortsplanung aus, aber wenn einheitliche Bauvorschriften schon ein Argument für eine Fusion darstellen, wäre es wenig sinnvoll, nach erfolgter Fusion gerade auf diese zu verzichten. Es kommt hinzu dass, viele Parameter wie, das Flächenverhältnis der unterschiedlichen Zonentypen, der Anteil an Überbauungsreserven pro Zonentyp, die Bevölkerungs- und Arbeitsplatzenwicklung, die Entwicklung der Finanzen, die Struktur und der Zustand von Ver- und Entsorgungsnetzen oder auch die Stellung in einem überörtlichen Zusammenhang mit Fokus auf eine Gemeinde als Einheit ermittelt werden. Werden zwei oder mehrere Gemeinden fusioniert, so entsteht eine neue Einheit und damit auch ein neuer Bezug, die erwähnten Parameter zu ermitteln. Das heisst beispielsweise, dass die Bevölkerungsentwicklung von Dürnten und Rüti gemeinsam neu zu beurteilen ist, bevor über die gesamthaften Überbauungsreserven oder die Gesamtflächen der Reservezonen entschieden wird.
Je grösser eine Gemeinde ist, desto schwieriger wird es, sich rein mittels Ortskenntnissen und Begehungen einen Überblick zu verschaffen. Für eine Ortsplanung sind jedoch folgende Fragen des Überblicks relevant:
All diese Fragen lassen sich gestützt auf digitale Daten mit einem GIS
einfacher und zuverlässiger, resp. objektiver analysieren als durch ein
„Interview mit dem Dorfältesten“. Politische Forderungen aus
unterschiedlichen Interessengruppen innerhalb der Gemeinde lassen sich mittels
GIS-gestützter Analysen besser hinterfragen oder untermauern.
Es bleibt
jedoch im Detail abzuklären, ob und welche Daten in digitaler Form und in genügender
Genauigkeit vorliegen um entsprechende Analysen durchführen zu können. Oft liegen
viele Daten in unterschiedlichster Form vor. Für entsprechende Analysen müssen diese
Daten allerdings oft erst aus den verschiedensten Quellen manchmal mühsam beschafft,
aufbereitet und homogenisiert werden.