Gegenstands-Integritätsbedingung

Die Gegenstands-Integritätsbedingung folgt direkt aus der Schlüssel-Integritätsbedingung und besagt, dass kein Primärschlüsselwert NULL (=kein Wert) sein darf. Erlauben wir NULL-Werte für Schlüsselattribute, so könnten mehrere Tupel NULL als Schlüsselwert besitzen. Damit wären diese Tupel nicht mehr eindeutig identifizierbar und die Schlüsselbedingung verletzt.

Beispiel:

ID Name Vorname Geburtsjahr
NULL Meier Hans 1955
NULL Meier Hans 1985

Da der Primärschlüsselwert (Attribut ID) bei beiden Tupeln leer (NULL) ist, können wir die beiden Tupel nicht direkt identifizieren.